Grundlagen des Rechts auf Privatsphäre
Die Entwicklungen der Informations- und Telekommunikationstechnik ermöglichen heute die massenhafte Erfassung und Auswertung von Personendaten. In den Mittelpunkt rückt dadurch das Recht auf Privatsphäre. Die Konturen dieses Rechts auf Privatsphäre sind aber relativ unscharf geblieben, obwohl seine Wurzeln bis zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ins Jahr 1948 zurückreichen. Das Forschungsprojekt arbeitet die Grundlagen des Rechts auf Privatsphäre auf und untersucht, wie das moderne Datenschutzrecht daran ansetzt.