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Künstliche Intelligenz & Menschenrechte

Dienstag, 10. Mai 2022, 18:15 - 19:30 Uhr

Universität Zürich, Rechtswissenschaftliches Institut, Rämistrasse 74, Raum RAI-F-041

Der Mensch ist ab der Geburt ein eigenständiges Wesen und geniesst einen umfassenden Persönlichkeitsschutz. Zu seiner Entfaltung muss er sich in einem rechtssicheren Rahmen bewegen können.
Was aber, wenn der Mensch sein Alleinstellungsmerkmal autonomer Handlungen an Maschinen, Computer und Algorithmen verliert? Wie kann ein funktionierender Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz aussehen?
Für die Schweizer Gesetzgeber stellt sich die Frage, ob und wie sie den Herausforderungen von KI begegnen wollen. Die EU hat mit einem sehr detaillierten Regulierungsvorschlag reagiert. Wie reagiert die Schweizer Politiklandschaft auf das «Hot Topic» der Künstlichen Intelligenz und den technologischen Fortschritt? Über diese und weitere Fragen diskutieren wir gestützt auf Inputreferate von:


Thomas Schneider, Botschafter, Vizedirektor Bundesamt für Kommunikation BAKOM
Roger Dubach, Botschafter, Stv. Direktor, Direktion für Völkerrecht EDA
Dr. iur. Stephanie Volz, Geschäftsführerin des Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL), UZH
Moderation: Prof. Dr. iur. Rolf H. Weber, Professor für Wirtschaftsrecht, UZH, und Rechtsanwalt in Zürich

Flyer (PDF, 7 MB)