Gutachten und Studien
Das ITSL betreibt mit einem interdisziplinären Ansatz (Grundlagen-)Forschung zu Themen der Digitalisierung. Es untersucht die Wechselwirkungen zwischen den Entwicklungen der Informationstechnologie, den damit verbundenen Veränderungen der Gesellschaft und der Rechtsordnung. Diese Tätigkeiten konzentrieren sich auf bestimmte Forschungsschwerpunkte, in denen mit eingeworbenen Drittmitteln und universitären Mitteln Forschungsprojekte durchgeführt werden.
Gleichzeitig ist das ITSL in der Beratung tätig und damit stark in der Praxis verankert. Dadurch kann einerseits die Relevanz der eigenen Forschung an der Praxis gemessen werden; andererseits verbergen sich hinter praktischen Problemen immer wieder grundsätzliche Fragestellungen, deren interdisziplinäre Erforschung sich aufdrängt. Diese praktischen Tätigkeiten des ITSL lassen sich in die Bereiche Auftragsforschung und klassische juristische Gutachten unterteilen.
Das Kompetenzzentrum verfasst für Unternehmen und Behörden juristische Gutachten zu Rechtsfragen oder zur Umsetzung regulatorischer Vorgaben.
Schutz vor algorithmischer Diskriminierung
Das Gutachten «Schutz vor algorithmischer Diskriminierung unter besonderer Berücksichtigung der rassistischen Diskriminierung und der Geschlechterdiskriminierung» (2025), verfasst im Auftrag der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen EKF und der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR, analysiert den bestehenden rechtlichen Rahmen in der Schweiz zum Schutz vor algorithmischer Diskriminierung – insbesondere vor rassistischer und geschlechtsspezifischer Diskriminierung. Ein zentrales Anliegen der Untersuchung besteht darin, allfälligen Rechtsetzungs- respektive Handlungsbedarf zu identifizieren und konkrete Massnahmen zur Verbesserung des Schutzes vor algorithmischer Diskriminierung aufzuzeigen.
Weitere Informationen (PDF, 2 MB)
Sekundärnutzung von Daten im Bildungsbereich
Ein im Auftrag der Stiftung educa verfasster Bericht analysiert Möglichkeiten der Sekundärnutzung von Personendaten im Bildungssystem. Anhand von drei Anwendungsfällen – basierend auf unserer Expertise aus den Arbeiten rund um die Entwicklung einer Datennutzungspolitik – wurde die Zulässigkeit der Sekundärnutzung ermittelt.
Weitere Informationen finden sich unter: https://www.educa.ch/de/news/2025/rechtliche-analyse-zur-sekundaernutzung-von-daten
Rechtliche Auslegeordnung zur Entwicklung und Nutzung von KI im Bildungsraum Schweiz
Im Auftrag der Stiftung educa erstellte das ITSL eine «Rechtliche Auslegeordnung zur Entwicklung und Nutzung von KI im Bildungsraum Schweiz». Der Bericht untersuchte den Einsatz von KI-Systemen in unterschiedlichen Bereichen des Bildungssystems und mit Fokus auf (Datenschutz-)rechtlichen Fragen.
Weitere Informationen finden sich unter: https://www.educa.ch/de/news/2024/rechtliche-auslegeordnung-zu-ki-im-bildungsraum
Open Research Data
Das wurde ITSL von den ETH-Institutionen Ende 2024 gebeten, die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Open Research Data zu untersuchen, namentlich ging es um die Analyse von rechtlichen Hürden, die einer Open-Research-Data-Strategie entgegenstehen könnten.
Institut für Geistiges Eigentum (IGE): Zuordnung von Sachdaten
Im Auftrag des Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hat das ITSL im Frühjahr und Sommer 2020 eine rechtswissenschaftliche Studie zum Thema “Besitz, Eigentum und Nutzung nicht-persönlicher Daten” verfasst. Ziel dieses Beitrags ist es, die aktuelle Rechtslage in der Schweiz und der EU zu analysieren und zu künftigen möglichen Rechtsentwicklungen, insbesondere zur Schaffung eines Eigentumsrechts an Daten oder Datenbanken, Stellung zu nehmen.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Studie in umfassender Weise die Fragestellung, wie Daten den verschiedenen Rechtsträgern (Unternehmen und Privaten, aber auch dem Staat) de lege lata zugeordnet werden können und de lege ferenda zugeordnet werden sollen. Diese breite Perspektive erfasst auch den rechtlichen Schutz einer faktischen Zuordnung von Daten, insbesondere durch Geheimhaltung, und die Zuordnung durch Verträge.
Gemeinsam mit weiteren Beiträgen bildet der vorliegende Beitrag die Grundlage für die Ausarbeitung eines Berichts des IGE an den Bundesrat. Der Bericht datiert vom 18. August 2020.
educa.ch
Die Fachagentur des Bundes und der Kantone für die Bildung (educa.ch) untersucht den Einfluss der Digitalisierung auf die Bildung, um Entscheidungsträgern des Bildungswesens Basisdokumente zur Verfügung stellen zu können.
Im Jahr 2019 hat educa.ch umfangreiche Arbeiten angestossen, um Perspektiven für eine künftige Datennutzungspolitik in der Bildung zu entwickeln. Im Rahmen dieser Arbeiten hat das ITSL für eine Publikation zur Datennutzungspolitik für den Bildungsraum Schweiz einen Fachbeitrag verfasst.
Schweizerischer Anwaltsverband (SAV)
Im Auftrag des schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) verfasste das ITSL im Sommer 2018 ein Gutachten zur Nutzung von Cloud-Diensten durch Anwältinnen und Anwälte. Die Ergebnisse wurden im November 2018 an der Konferenz der Präsidenten der kantonalen Anwaltsverbände präsentiert. Das Gutachten wurde ins Französische übersetzt und erscheint im April 2019 als zweisprachiger Band in der Buchreihe des ITSL.
Das Gutachten untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen in der Schweiz tätige Anwältinnen und Anwälte im Rahmen der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Bearbeiten, Speichern und Archivieren von Dokumenten und anderen Dateien Cloud-Dienste nutzen dürfen, die ihnen über das Internet zugängliche Speicher- und Rechenkapazitäten zur Verfügung stellen. Damit wird eine Frage geklärt, welche die Anwaltschaft in der Schweiz in den letzten Jahren stark beschäftigt hat.
AEGLE
Im Juni 2018 wurde das ITSL vom AEGLE consortium beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz zur Nutzung von Big Data Analytics im Gesundheitsbereich zu analysieren. Das AEGLE consortium ist ein vom Horizon 2020 Förderprogramm co-finanziertes Forschungsprojekt, das den Aufbau einer europäischen Big Data Analytics Plattform zur Analyse von Gesundheitsdaten zu Behandlungs- und Forschungszwecken zum Ziel hat. Gesundheitsdaten geniessen in Europa bereits aufgrund des Übereinkommens des Europarats zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (SR.0.235.1) besonderen rechtlichen Schutz. In der Schweiz wird die Forschung mit Gesundheitsdaten durch das Humanforschungsgesetz, das Datenschutzgesetz sowie weitere Spezialerlasse geregelt. Entsprechend anspruchsvoll ist die korrekte Handhabung von Gesundheitsdaten im Zusammenhang mit Big Data Analytics. Das ITSL verfasste einen Länderbericht, der den Anwendern der AEGLE Plattform einen konzisen Überblick über die einzuhaltenden gesetzlichen Vorgaben bei der Analyse von Schweizer Gesundheitsdaten gibt.
DigiLex: Elektronischer Geschäftsverkehr im Kanton Zürich
Das ITSL unterstützt die Staatskanzlei des Kantons Zürich im Zusammenhang mit der Schaffung gesetztlicher Grundlagen für den elektronischen Rechtsverkehr.
DigiLex ist ein Vorhaben des Impulsprogramms (IP2.1 Gesetzliche Grundlagen für elektronischen Geschäftsverkehr schaffen) zur Umsetzung der vom Regierungsrat be-schlossenen Strategie Digitale Verwaltung 2018-2023 (RRB Nr. 390/2018). Das Vorhaben wird unter Federführung der Staatskanzlei und unter Einbezug der Direktion der Justiz und des Innern durchgeführt. Endziel ist die Schaffung von allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, um den elektronischen Geschäftsverkehr zu fördern und die flächendeckende Verbreitung zu beschleunigen.
Mitarbeitende des ITSL waren bei der Ausarbeitung eines grundlegenden Berichts beteiligt und haben zuvor im Rahmen von Workshops mit Direktionsvertretenden der kantonalen Verwaltung mögliche Handlungsfelder mit Grundsätzen und Regelungsthemen evaluiert und in Interviews mit externen Stakeholdern (u.a. Gerichte, Datenschutzbeauftragter, egovpartner) validiert. Zudem begleiten mehrere Mitglieder des ITSL das Projekt in einem Sounding Board.
Bundesamt für Justiz/Bundesamt für Kommunikation: Datenportabilität und PIMS
Im Juli 2017 erteilten das Bundesamt für Justiz (BJ) und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) dem ITSL den Auftrag, zu prüfen, ob der Gesetzgeber aktiv werden sollte, um die Wiederverwendung von Personendaten unter Kontrolle der betroffenen Personen zu fördern, insbesondere im Rahmen von sog. Personal Information Management Systems (PIMS), und ob die Datenportabilität (wie in der EU) auch im schweizerischen Recht geregelt werden sollte.
Das Gutachten fand Eingang in die „Strategie digitale Schweiz“, mit welcher der Bundesrat einen Aktionsplan zur Nutzung der Chancen der Digitalisierung in der Schweiz vorantreiben will.
Netzsperren (SWICO)
Im September 2016 verfasste das ITSL gemeinsam mit der „Communication Systems Group“ der Universität Zürich im Auftrag des SWICO ein Gutachten zu Netzsperren. In diesem Gutachten wurde untersucht, welche technischen Möglichkeiten für Netzsperren zur Verfügung stehen, wie wirksam diese sind und ob aus rechtlicher Sicht eine Einführung von Netzsperren im Geldspielgesetz zulässig ist.
Auf Basis der Tatsache, dass sich mit den heutigen technischen Möglichkeiten Netzsperren ohne grossen Aufwand und ohne technisches Vorwissen umgehen lassen, hinterfragt das Gutachten die Eignung von Netzsperren zur Erreichung der Ziele des Gesetzgebers. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden im Dezember 2016 an einem „open hearing“ der parlamentarischen Gruppe digitale Nachhaltigkeit (ParlDigi) im Bundeshaus in Bern präsentiert und mit Vertretern aus Politik und Wirtschaft kontrovers diskutiert.