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Automatisierte Entscheidungen

Der technische Fortschritt - insbesondere im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) bzw. des maschinellen Lernens - führt dazu, dass in immer mehr Bereichen des täglichen Lebens automatisierte Entscheidungen gefällt werden. Weil es letztlich Algorithmen sind, die anhand bestimmter entscheidungsrelevanter Parameter ein Resultat vermitteln, ist nicht nur von "automatisierten", sondern auch von "algorithmischen" Entscheidungen bzw. Einzelentscheidungen die Rede.

Auch die Gesetzgeber sind auf die Automatisierung des Alltags und die damit einhergehende Delegation gewisser Entscheidungen von Menschen an Maschinen aufmerksam geworden. So adressiert seit Mai 2018 die in der Europäischen Union geltende Datenschutzverordnung (DSGVO) in einigen Bestimmungen und Erwägungen dieses Phänomen. Trotz dieser bereits bestehenden Ansätze, steht die Forschung zur Frage, wie grundsätzlich aus rechtlicher und regulatorischer Sicht mit automatisierten Entscheidungen umgegangen werden soll, noch am Anfang.

In diesem von der Hasler Stifung finanzierten Forschungsprojekt untersucht das ITSL einerseits die Natur und Charakteristika automatischer Entscheidungen und prüft andererseits den Bedarf nach und die Ausgestaltung einer allfälligen Regulierung. Das Zusammenführen dieser beiden komplementären Teile ermöglicht Antworten auf die zentrale Forschungsfrage, wie aus rechtlicher und regulatorischer Sicht mit automatisierten Entscheidungen umzugehen ist.

Im Rahmen dieses Projektes fand am 13. November 2019 eine öffentliche Veranstaltung statt. Einzelne Beiträge dieser Veranstaltung wurden in erweiterter Form Anfang 2020 in der Schweizerischen Zeitschrift für Wirtschafts- und Finanzmarktrecht veröffentlicht. Zudem hat das ITSL vom 12. bis zum 14. September 2019 einen vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) geförderten internationalen Expertenworkshop mit Rechts- und Kommunikationswissenschaftlern sowie Informatikern durchgeführt. Eine Zusammenfassung des Workshops findet sich hier (PDF, 440 KB)